Meister
,
früher jemand, der ein
Handwerk zunftmäßig betrieb
(Handwerksmeister); um Meister
zu werden, mußte der Nachweis
der Befähigung durch Anfertigung einer Probearbeit (Meister
stück) geliefert werden. Die deutsche
Gewerbeordnung
hat den von der ehemaligen
Zunft ausgeübten Prüfungszwang beseitigt. Eine solche
Prüfung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen
(vgl.
Gewerbegesetzgebung, S. 293) im öffentlichen
Interesse vorgeschrieben. Zwar können die neuen
Innungen (s. d.) durch
Statut die Meister
prüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen.
Doch ist diese
Prüfung keine allgemein obligatorische, da der
Eintritt in eine
Innung nicht
Bedingung für
die Befugnis zum
Gewerbebetrieb ist. Solange die
Innungen nicht obligatorisch sind, könnte die Meister
prüfung mittelbar und
thatsächlich nur dadurch zu einer allgemeinen werden, daß den
Innungen weitergehende
Rechte verliehen werden, welche den
außerhalb der
Innung stehenden Gewerbtreibenden den Wettbewerb erschweren oder unmöglich machen.
Vgl.
Handwerk u.
Zunftwesen. - In der
Kunstgeschichte gebraucht man das
Wort Meister
in verschiedenem
Sinn.
Einmal bezeichnet man damit
Künstler der ältesten Zeit, von denen man nur den Vornamen weiß (Meister
Wilhelm).
Dann braucht
man es von Künstlern, deren
Namen uns entweder ganz unbekannt, oder nur in einem
Monogramm
erhalten sind, und die man nach ihren Hauptwerken bezeichnet, so: der Meister
der Lyversbergschen
Passion, kölnischer
Maler um
1463-80, der Meister
vom
Tode Mariä, kölnischer Meister
um 1515-30, der Meister der Hirscherschen Sammlung (jetzt als
Bernhard
Strigel [s. d.]
ermittelt);
von den Kupferstechern: der
E. S. von 1466, der Meister
mit den Bandrollen, der Meister mit dem
Würfel,
italienischer
Stecher um 1520-40, etc. Im weitern
Sinn nennt man Meister
jeden
Künstler, welcher es zu hervorragender Bedeutung
gebracht hat. S. auch
Kleinmeister.