Negotiorum
gestio
(lat.),
Geschäftsführung ohne Auftrag und ohne amtliche Verpflichtung.
Derjenige, welcher auf solche Weise die Geschäfte eines andern, insbesondere eines Abwesenden, führt, wird Geschäftsführer (negotii gestor) und derjenige, dessen Geschäfte er besorgt;
Geschäftsherr (negotii dominus) genannt.
Die Obligation, welche dadurch zwischen beiden begründet wird, ist dem Mandat (s. d.) nachgebildet. S. Geschäftsführung. ¶