Note
(lat.), Bemerkung, Anmerkung, schriftliche Mitteilung, kurze
Urkunde; insbesondere in einem
Buch die der Seite
untergesetzte oder am
Schluß eines
Abschnitts oder des ganzen
Buches beigefügte
Erläuterung des im
Buch selbst nur in der
Kürze
Angedeuteten. Im diplomatischen
Verkehr heißt Note
eine von einer
Regierung der andern gemachte Mitteilung, die sowohl direkt
an die betreffende
Regierung gerichtet sein und im Weg des gewöhnlichen gesandtschaftlichen
Verkehrs oder durch außerordentliche
Botschaft an dieselbe gelangen, als auch bloß an den
Gesandten der sie erlassenden
Regierung ergehen kann und
zwar mit der Weisung, der
Regierung, bei welcher er beglaubigt ist, mündliche
(Verbalnote) oder schriftliche Mitteilung davon
zu machen.
Bei
Verbalnoten wird zuweilen eine
Abschrift von der Note
gegeben oder genommen, nachdem
sie der
Gesandte verlesen hat. Bei wichtigen
politischen Vorgängen erläßt wohl auch eine
Regierung eine solche Note
an sämtliche
Regierungen, mit
welchen sie in diplomatischen
Verkehr steht (Zirkularnote
), um ihre
Ansichten und Entschließungen in betreff der obschwebenden
Fragen kundzugeben. Zuweilen vereinigen sich auch mehrere
Kabinette zu einer gemeinsam oder doch in gleichem Wortlaut an eine
Staatsregierung zu erlassenden Note
(Kollektivnote, identische Note
), um auf diese eine besondere Pression
auszuüben. - Im kaufmännischen
Verkehr versteht man unter Note.
(Nota) die Rechnung des
Kaufmanns für den
Konsumenten, während
die im
Verkehr zwischen Kaufleuten untereinander, namentlich zwischen den nicht an demselben Platz wohnenden, übliche Rechnung
Faktur (s. d.) genannt wird. Auch bezeichnet man mit Note
den sogen.
Schlußzettel, welcher im
Bank- und
Börsenverkehr bei dem
Abschluß von Kaufgeschäften ausgestellt wird
(s.
Schlußnote). Note
wird ferner abgekürzt für
Banknote gesagt (s.
Banken, S. 325) und bedeutet endlich s. v. w.
Zensur und
Zensurgrad, wie er bei einer
Prüfung erteilt wird.