Obergerichte
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Gerichte, welchen die Oberaufsicht über andre untergeordnet Gerichte (Untergerichte) zusteht, und an welche wider Verfügungen und Entscheidungen der letztern Rechtsmittel ergriffen werden können. S. Gericht, S. 614.
Obergerichte
28 Wörter, 233 Zeichen
Obergerichte,
Gerichte, welchen die Oberaufsicht über andre untergeordnet Gerichte (Untergerichte) zusteht, und an welche wider Verfügungen und Entscheidungen der letztern Rechtsmittel ergriffen werden können. S. Gericht, S. 614.