Öffentliche
Meinung
, die zu einer gewissen Zeit im
Volk herrschende
Ansicht über eine Angelegenheit des öffentlichen
Lebens. Da die öffentliche Meinung
nicht nur
Sache des
Verstandes, sondern auch
Sache des
Gefühls ist, so daß bei ihrer
Bildung
Vorurteile,
Neigungen, allgemeine
Sympathien und
Antipathien einwirken, so ist allerdings die Möglichkeit vorhanden,
daß sie eine falsche
Richtung nehmen kann; doch wird eine solche um so seltener eintreten, je mehr der öffentlichen Meinung
in der
Freiheit der
Presse,
[* 2] in der
Freiheit der
Rede in Versammlungen und
Vereinen,
Gemeinde- und landständischen
Versammlungen, in der
Öffentlichkeit aller das
Volk berührenden Angelegenheiten die
Organe geboten sind, durch welche sie
sich zugleich bilden und aussprechen kann.
Vgl. v.
Holtzendorff,
Wesen und
Wert der öffentlichen Meinung
(Münch. 1879).