Pflege
(Pflegschaft), die Verwaltung einer Sache oder die Aufsicht über dieselbe, z. B. Rechtspflege;
die Erziehung, Erhaltung und Versorgung einer Person, daher s. v. w. Vormundschaft, Kuratel;
Pflege
eltern (Pflege
vater und Pflege
mutter),
Personen, welche die
Erziehung eines ihnen nicht angehörigen
Kindes (Pflegekind
)
übernommen haben;
früher auch s. v. w. Distrikt einer Behörde.
Neuere
Publizisten haben es versucht, den
Ausdruck Pflege
anstatt
Verwaltung und
Polizei einzuführen, z. B.
Gesundheitspflege
statt Gesundheitspolizei u. dgl. Vgl.
Pfleger.