Prozeß
(lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird;
dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche Entwickelung derselben (s. Zivilprozeß, Strafprozeß);
in der Chemie (chemischer eine Operation der Natur oder Kunst, wodurch das Wesen eines chemischen Körpers verändert wird, also Auflösung, Niederschlag (Fällung), Verdampfung, Schmelzung, Destillation, [* 3] Sublimation etc. Dann allgemein s. v. w. Vorgang, Verlauf.