Qualität
(lat.),
Beschaffenheit, Eigentümlichkeit des
Wesens, wird sowohl auf die Gegenstände
der
Anschauung und
Erfahrung
(Sachen und
Personen) als auf die des
Denkens
(Begriffe und
Urteile) bezogen. Die Qualitäten
eines
Dinges sind die zufälligen
Eigenschaften desselben, d. h. diejenigen, welche ihm nicht notwendig und allgemein zukommen,
welche dasselbe aber in einem bestimmten
Fall besitzt. Die Qualität
eines
Begriffs ist das, was in einem
Begriff
gedacht wird, also sein
Inhalt, insofern er uns zum
Bewußtsein kommt (s.
Begriff). Die Qualität
eines
Urteils besteht in der Art,
wie das
Prädikat mit dem
Subjekt verknüpft, d. h. demselben entweder zu- oder abgesprochen, wird (s.
Urteil). Über die Qualität
von
Waren s.
Handelsgut. Bei den alten
Grammatikern ist Qualität
s. v. w.
Modus des
Verbums;
im gewöhnlichen
Leben s. v. w.
Rang,
Titel etc.