Rentenvers
icherung,
diejenige Art der
Versicherung, bei welcher der Versicherte sich oder Dritten
den Anspruch auf eine
Leibrente erwirbt. Bei der heutigen
Ausbildung der Rentenvers
icherung wird die
Rente in den verschiedensten
Kombinationen
gewährt. Es können
Renten versichert werden:
1) auf ein Jahr und zwar a) sofort beginnende oder b) erst nach Ablauf [* 2] einer großen Reihe von Jahren beginnende (aufgeschobene) Leibrenten;
2) auf das Leben zweier verbundener Personen und zwar a) zahlbar bis zum Tode der letztsterbenden, b) zahlbar bis zum Tode der erststerbenden, c) zahlbar bis zum Tod einer bestimmten der beiden Personen;
3) Überlebensrenten, so daß die Rente beginnt entweder a) beim Tode des Erststerbenden oder b) beim Tod einer bestimmten der beiden Personen (sogen. Witwen- und Waisenpensionen). Die Leibrenten können ferner gleichbleibende oder mit der Zeit wachsende oder abnehmende sein. Die ist eine besondere Art der Lebensversicherung (s. d.) und wird daher von vielen Lebensversicherungsanstalten betrieben; es gibt indes auch viele Institute, die Rentenanstalten, welche dieselbe zum alleinigen oder hauptsächlichsten Gegenstand ihrer Wirksamkeit gemacht haben, z. B. die Preußische, Sächsische, Karlsruher, Darmstädter etc. Diese Anstalten gewähren die Leibrenten meist in einer den Tontinen (s. d.) ähnlichen Form. Die hat namentlich in Frankreich einen weit größern Aufschwung genommen als in Deutschland. [* 3]
Vgl.
Zillmer, Die mathematischen Rechnungen bei
Lebens- und Rentenvers
icherungen (2. Aufl., Berl.
1887).