Scheïch
s. v. w. Ältester, Vorgesetzter, bei den arabischen Nomaden Häuptling eines Stammes, auch Hauptprediger einer Moschee; dann Oberhaupt irgend eines religiösen Ordens, welches einer nahezu göttlichen Verehrung genießt. S. ul Islam, der Pontifex Maximus in der Türkei, [* 2] in Europa [* 3] fälschlich »Großmufti« genannt. Er wird vom Sultan eingesetzt, hat die strenge Beobachtung des Religionsgesetzes zu überwachen und ist befugt, selbst den Sultan im Übertretungsfall zu strafen oder abzusetzen, wie wir dies in der Neuzeit bei der Entthronung Abd ul Asis' und Murads V. gesehen haben. S. ul Harem, der Gouverneur von Medina, dem die Bewachung des heiligen Grabes Mohammeds obliegt.