Provinz Oberhessen, links an der S., oberhalb deren Mündung
in die Fulda,
[* 3] Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Gießen),
[* 4] hat (1890) 2545 meist evang.
E., Post,
Telegraph,
[* 5] fünf
Burgen;
[* 6]
Damastweberei und große Bleichereien.
Die Hallenburg ist Sitz des
GrafenSchlitz genannt
von Görtz.
genannt von Görtz, altes deutsches Rittergeschlecht im Buchenlande (Buchonia) an der
Fulda, wo es die Herrschaft Schlitz (Slitese) besitzt. Bereits gegen Anfang des 12. Jahrh.
lassen sich urkundlich
Otto und Erminold von Slitese nachweisen. Die Familie
war in mehrere Zweige gespalten, die jedoch allmählich
bis auf die mit dem
Beinamen Görtz erloschen. 1548 war nur ein einziger am Leben,
Friedrich von S. genannt
von Görtz (gest. 1560), der durch seinen Enkel Wilhelm Balthasar (gest.
1631) der Stammvater der noch blühenden Linien des Hauses wurde. Drei
Söhne des letztgenannten hinterließen Nachkommen.
Von diesen ist A. Joh. Volprecht (gest. 1677) der Ahnherr der beiden
noch blühenden gräfl. Linien. Seine
Söhne sind
Johann von S. genannt von Görtz (geb. 1644, gest. 1699),
hess.-casselscher Geheimrat und Kammerpräsident, dessen Nachkommen 1724 erloschen, und
Friedrich Wilhelm von S. genannt von
Görtz (gest. als kurbraunschw. Premierminister), der 1726 die reichsgräfl. Würde
erhielt. Des ersten
Grafen beide
SöhneJohann und Ernst
August sind die Begründer der beiden gräfl. Linien
zu
S. und zu Rittmarshausen.
Der Linie zu S., die 1804 in das Wetterauische Reichsgrafenkollegium aufgenommen wurde und seit 1829 in ihrem
Chef das
PrädikatErlaucht führt, gehörten an:
GrafFriedrichKarlAdam von S. genannt von Görtz (geb. 1733, gest. 1797 als
preuß.
General der
Kavallerie) und dessen
BruderGraf Joh. Eustach von S. genannt von Görtz (s. den folgenden
Artikel).
GrafKarl von S. genannt von Görtz (geb. 15. Febr. 1822, gest. zu
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