Telegrāph
(vom grch. tēle = fern und gráphein = schreiben), im allgemeinen eine Vorrichtung,
durch welche zwischen zwei entfernten Orten eine
Telegraphie (s. d.) unterhalten werden kann. Die Bewältigung des telegr.
Nachrichtenverkehrs im allgemeinen, die
Beförderung von Mitteilungen beliebigen
Inhalts und
Umfangs fällt den Telegraph
[* 2] im engern
Sinne zu. Daneben finden in gewissen Fällen Telegraph
für besondere Zwecke Verwendung; dazu sind namentlich
zu rechnen: die
Feuertelegraphen
[* 3] (s. d.), die Feldtelegraphen
(s. d.),
die Eisenbahntelegraphen
und Signaleinrichtungen (s. Eisenbahnsignale und
Zugstelegraphen), die Haustelegraphen
(s. d.).
Bei den
Telegraph
im engern
Sinne handelt es sich meist um
Telegramme (s. d.), welche durch Worte ausgedrückt werden können; mitunter
auch um die telegr.
Beförderung von Tonfolgen
(Fernsprecher),
[* 4] Zeichnungen
(Casellis Pantelegraph
) u. a. Am Empfangsort
soll das angekommene
¶
mehr
Telegramm manchmal dem Auge
[* 6] allein, manchmal dem Ohr
[* 7] allem, manchmal beiden zugleich wahrnehmbar gemacht werden; die Benutzung
anderer Sinne hat in der Telegraphie keinen bleibenden Eingang gefunden. Man unterscheidet formgetreue und sinngetreue Nachbildung
des Originals. Bei formgetreuer Nachbildung werden gesprochene Worte als solche wiedergegeben, wie beim Telephon; Schriftstücke
oder Zeichnungen werden als Nachbildungen aller einzelnen Züge wiedergegeben, wie beim Pantelegraph
und beim Telautograph.
Die sinngetreue Nachbildung giebt eine Nachricht entweder mittels der gewöhnlichen Buchstaben und Ziffern wieder, wie bei den Typendrucktelegraphen, oder sie benutzt vereinbarte Schriftzeichen (z. B. das Morsealphabet). Sollen die Zeichen bleibend sein, so kann die Wiedergabe im Schreiben oder im Drucken bestehen; vergängliche Zeichen sind entweder für das Auge oder für das Ohr bestimmt. Über die hiernach sich ergebenden Klassen von s. Elektrische Telegraphen. [* 8]
Die sichtbaren und hörbaren Zeichen (s. auch Sensophon), durch welche das am Empfangsort ankommende Telegramm dem Auge, dem Ohr oder beiden zugleich wahrnehmbar gemacht werden soll, lassen sich auf verschiedene Weise vom Aufgabeorte aus hervorbringen. Man kann die dem Auge und dem Ohr zuzuführenden tönenden und sichtbaren Schwingungen vom Absendungsort selbst ausgehen lassen und am Empfangsort dem Auge und Ohr unmittelbar zuführen; dies geschieht bei Benutzung der Optischen Telegraphen (s. d.) und der Akustischen Telegraphen (s. d.); man könnte aber auch, wie z. B. beim Photophon [* 9] (s. d.), die am Empfangsort ankommenden Schwingungen erst durch ein Zwischenmittel auf die Sinne wirken lassen.
Man kann sich aber auch irgend eines Zwischenmittels bedienen, um vom Absendungsort aus mittelbar erst am Empfangsort sichtbare
oder hörbare Zeichen hervorzurufen. Sieht man im letztern Fall von der Benutzung starrer Körper (z. B.
von gewöhnlichen Klingelzügen) ab, weil ihre Anwendung sehr beschränkt ist, so bleiben als benutzbare Zwischenmittel noch
die atmosphärische Luft, das Wasser und die Elektricität übrig, wodurch sich die Pneumatischen Telegraphen
[* 10] (s. d.),
die Hydraulischen Telegraphen (s. d.) und die Elektrischen Telegraphen (s. d.) ergeben. Über den physiologischen
s. Sensophon.