Treppe
[* 1]
(Stiege), eine aus aufeinander folgenden
Stufen bestehende
Baukonstruktion von
Holz,
[* 2]
Stein oder
Eisen,
[* 3] durch
welche die
Verbindung zwischen übereinander liegenden
Räumen, z. B.
Stockwerken von Gebäuden, bewirkt wird. Hinsichtlich
der Form unterscheidet man: gerade Treppen
[* 4] (Fig. 1), bei denen die Wangenstücke gerade sind;
gebrochene Treppen
[* 1]
(Fig. 2,
3), bei welchen die
Richtung der
Wangen vom Antritt bis zum
Austritt ein- oder mehrmals wechselt und daher
mehrere geradlinige Treppe
nteile ohne oder mit Treppenabsätzen vorhanden sind;
doppelarmige Treppen
(Fig. 4), bei welchen
eine Mitteltreppe
in zwei Seitentreppen mit entgegengesetzter Steigung übergeht, wobei auf der erstern oder auf den beiden
letztern angetreten werden kann;
Wendeltreppen
[* 1]
(Fig. 5-7), bei denen die
Stufen, die an der äußern Seite breit und
an der innern schmal sind, in einer kreis- oder ellipsenförmigen
Richtung fortlaufen, und die Spindeltreppen
heißen, wenn
die
Stufen an der innern Seite in einer runden oder eckigen
Spindel befestigt sind, Hohltreppen
aber, wenn die Windungen der
Spindel in einem hohlen
Cylinder liegen;
gemischte Treppen
(Fig. 8), welche aus gewendelten und geraden
Armen bestehen;
Schneckentreppen
, welche die Form eines
Kegels haben, aber bloß zu Treppe
nanlagen in
Gärten und bei kleinen
Bergen
[* 5] dienen;
romanische Treppen
, schiefe
Flächen ohne
Stufen, die zuweilen in
Türmen und andern Gebäuden in schneckenförmiger
Richtung angebracht werden;
Freitreppen
, welche außerhalb der Gebäude angebracht werden, wenn die Hausthür
der Trockenheit wegen, oder weil sich
Souterrains im
Haus befinden, etwas hoch angelegt ist.
Kurze Treppen
pflegt man nicht
zu unterbrechen, längern Treppen
gibt man nach 13 oder 15 Steigungen Ruheplätze oder
Podeste. Jede ununterbrochene Treppe
oder
Treppe
nabteilung heißt ein Treppenarm; daher nennt man aus je einem, zwei und mehr
Armen bestehende,
mit
Podesten versehene Treppen
beziehentlich ein-, zwei- und mehrarmige. Bei
Anordnung der Treppe
müssen
Auftritt und Steigung
in einem solchen
Verhältnis stehen, daß die Treppe bequem bestiegen werden kann.
Gute Verhältnisse der Steigung zum
Auftritt
sind 12:33, 14:32, 15:31, 17:30, 18:29, 19:26. Was die
Konstruktion der Treppen betrifft, so werden steinerne
Treppen aus gemauerten oder besser massiven
Stufen hergestellt, welche man untermauert, unterwölbt oder seitlich so einmauert,
daß sie die nötige Unterstützung finden.
Die hölzernen Treppen sind solche mit eingesetzten Stufen, wobei Tritt- und Futterbretter in Wangen eingeladen, oder solche mit aufgesattelten Stufen, wobei die letztern auf die Treppenbäume geschraubt oder genagelt werden. Eiserne Treppen werden aus einzelnen, meist durchbrochenen gußeisernen Platten zusammengeschraubt. Bei Treppen aus gemischtem Material werden meist gemauerte Stufen auf eisernen Schienen oder gußeisernen Treppenbäumen angewandt, welch erstere mit schwachen steinernen Auftrittplatten oder mit hölzernen Auftritten belegt werden. Zum Belegen hat man in neuerer Zeit auch hartgebrannte Thonplatten verwendet. Steinerne Treppen sind die solidesten, hölzerne Treppen nicht feuersicher, aber elastisch und leicht herstellbar, eiserne Treppen zwar feuersicherer, doch bei Bränden wegen ihrer eignen Hitze schwer passierbar, aber kompendiös und leicht elegant herzustellen.
Vgl. Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (Leipz. 1887).
[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. Gerade Treppe.
Fig. 2 u. 3. Gebrochene Treppe.
Fig. 4. Doppelarmige Treppe.
Fig. 5-7. Wendeltreppen.
Fig. 8 Gemischte Treppe. Grundrisse verschiedener Treppen.]