Trias
(griech.), im allgemeinen die »Dreiheit«,
jede Zusammstellung von drei irgendwie zusammengehörigen
Dingen (s.
Trinität). In der Zeit des
Deutschen
Bundes verstand man
unter Trias
die Dreiteilung
Deutschlands
[* 2] in
Österreich,
[* 3]
Preußen
[* 4] und das »eigentliche
Deutschland«,
[* 5] die »rein
deutschen«
Mittel- und Kleinstaaten, welch letztern eine festere und engere politische
Organisation gegeben werden sollte.
Besonders
Bayern
[* 6] und sein König
Maximilian II. förderten die sogen. Triasidee
, weil sie sich davon die Begründung einer
bayrischen
Hegemonie versprachen. Die Ereignisse von 1866 und 1870-71 haben diese
Pläne für immer begraben.
- Trias
harmonica (lat.), in der
Musik s. v. w. konsonierender
Dreiklang
(Dur- oder
Mollakkord); Trias
superflua, übermäßiger
Dreiklang; Trias
deficiens, verminderter
Dreiklang.