Unternehme
rgewinn
ist der Überschuß, welchen der Unternehmer
(s.
Unternehmung) über sämtliche
Kapital- und Arbeitsaufwendungen
mit Einschluß der in
Anrechnung zu bringenden Verzinsung erzielt.
Wären Befähigung und
Trieb zu allen möglichen
Unternehmungen
bei allen
Menschen gleich groß, wären bei vollständig freier
Konkurrenz alle Kapitalien vollkommen frei
und leicht übertragbar, könnten
Umfang und Zahl der
Unternehmungen beliebig ausgedehnt und eingeschränkt werden, so würde
es einen Unternehme
rgewinn nicht geben und, unter der Voraussetzung, daß Kapitalisten den Lohnarbeitern gegenüberstehen,
den erstern das
Kapital einen gleichen
Gewinn (im weitern
Sinn) oder Zinssatz abwerfen.
Nun treffen aber jene
Annahmen in Wirklichkeit nicht zu. Zunächst sind die
Unternehmungen nicht beliebig
ausdehnungsfähig, die Kapitalien nicht gleich beweglich und übertragbar und von verschiedener
Qualität. Infolgedessen werden
bei Änderung der
Konjunkturen, Steigen oder Sinken der
Preise und
Kosten auch ohne Zuthun des Unternehmers
im einen
Fall Verluste
unvermeidlich sein, im andern Überschüsse erzielt werden. Zu den genannten
Ursachen von
Gewinn und Einbuße
kommen nun noch die
Wirkungen der
Eigenschaften und Fähigkeiten der verschiedenen Unternehmer
sowie
Gunst und Ungunst ihrer
individuellen
Stellung.
Werden an den ganzen
Stand der Unternehmer höhere Anforderungen gestellt, so wird dies im allgemeinen
zur
Folge haben, daß dem Unternehmer eine höhere
Vergeltung für seine Thätigkeit zufließt als dem
Lohnarbeiter (durchschnittlicher »Gewerbsverdienst«).
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mehr
Durch besondere Tüchtigkeit kann der einzelne seine Einnahmen unter Umständen weit über diesen Satz hinaus vermehren. Weiter können dieselben gesteigert werden durch die Gunst äußerer Verhältnisse, möge dieselbe auf formeller rechtlicher Ausschließung (Monopol, Patent) beruhen oder dem freien Verkehr entwachsen (großer Besitz, Ansehen bei dem Publikum, Gewohnheiten des letztern, günstige Gestaltung der Marktverhältnisse, Möglichkeit, leicht Kenntnis von bessern Betriebsweisen zu erlangen, etc.).
Die Wirksamkeit des Unternehmers wird oft über-, sehr häufig aber auch unterschätzt. Zu hoch wird dieselbe von denjenigen
beurteilt, welche von der Ansicht ausgehen, der Unternehmergewinn
sei lediglich eine Folge vorzüglicher Thätigkeit, nicht auch von günstigen
äußern Verhältnissen, und die daher mit Vorliebe von einem Unternehmerlohn sprechen. Viel zu gering
wird die Unternehmerthätigkeit von denjenigen geachtet, welche jeden Gewinn als mühelosen Raub an der Arbeit ansehen und glauben,
es könne die Thätigkeit des selbständigen Unternehmers durch diejenige eines besoldeten Beamten ersetzt werden.
Jedenfalls ist die Aussicht, durch tüchtige, den Anforderungen der Gesellschaft entsprechende Unternehmungen einen mehr oder minder großen Gewinn zu erzielen, ein durch andere Mittel nicht zu ersetzender Reiz zu besserer, billigerer Versorgung der Gesamtheit und zu wirtschaftlichem Fortschritt. Das Streben nach Überschüssen treibt zu Ersparungen, zur Einführung besserer Produktionsmethoden, Verwendung wirksamerer Kapitalien und vorteilhafterer Verwertung der erzeugten Produkte dadurch, daß jeweilig den relativ dringendern Bedürfnissen entgegengekommen wird.
Natürlich sind hierbei Ausbeutung der Unklugheit, des Ungeschicks und der Schwachheit wie Gewinne, welche nicht gerade der bessern Thätigkeit zu verdanken sind, nicht ausgeschlossen. Doch lassen sich die Anteile, welche der Gunst der Konjunkturen, und solche, welche der Thatkraft und tüchtigen Leitung zu verdanken sind, nicht oder nur innerhalb bescheidener Grenzen [* 4] voneinander trennen, wenn die segensreiche Wirksamkeit der Unternehmerthätigkeit nicht untergraben oder Ungerechtigkeiten vermieden werden sollen.
Mißstände, wie sie bei freier Konkurrenz und bei von der Volksmeinung als illegitim betrachtetem Erwerb eintreten können, lassen sich teils beseitigen, teils mindern durch Arbeiterschutz, gut organisiertes Kassen- und Versicherungswesen, Konzessionierung, Patent, Musterschutz, durch Überweisung wirtschaftlicher Gebiete, auf welchen die Spekulation leicht schädlich wirkt oder nur durch thatsächliche Monopole großer Kapitalien Gewinne zu erzielen sind, an Staat und Kommunalverbände u. dgl.
Vgl. außer den Lehrbüchern der Nationalökonomie: Mangoldt, Der Unternehmergewinn
(Freiburg
[* 5] 1855);
Böhmert, Die Gewinnbeteiligung (Leipz. 1877);
Pierstorff, Die Lehre
[* 6] vom Unternehmergewinn
(Berl. 1875);
Groß, Die Lehre vom Unternehmergewinn
(Leipz. 1884).