Verfahren
,
in der Rechtssprache eine zusammenhängende
Reihe von Rechtshandlungen, welche zu gemeinsamem
Zweck vor und
von der zuständigen Behörde nach bestehender Gesetzesvorschrift vorgenommen werden. In diesem
Sinn wird ein ganzer
Prozeß
als Verfahren
bezeichnet, namentlich spricht man von einem
Strafverfahren (s. d.). Aber auch die Rechtsgrundsätze, welche das Verfahren
beherrschen,
werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der Behörde, bei welcher ein rechtliches
Verfahren
stattfindet, zwischen einzelrichterlichem Verfahren vor dem
Amtsgericht, vor dem
Landgericht etc., Verwaltungsstreitverfahren
etc.
Endlich werden auch die einzelnen Teile und
Abschnitte eines Verfahrens
selbst wiederum als Verfahren
bezeichnet, z. B.
Mahn-,
Beweis-,
Haupt-,
Rechtsmittel-,
Vorbereitungsverfahren etc.