(Voluntas), dasjenige Begehrungsvermögen, dessen Begehren (das Wollen) mit der Vorstellung der Erreichbarkeit des
Begehrten verbunden ist. Dasselbe unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen (s. d.) überhaupt dadurch, daß das letztere
über Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit des Begehrten nicht weiter reflektiert, vom Wunsch (s. d.)
aber dadurch, daß der letztere der Überzeugung von der Unerreichbarkeit des Gewünschten zum Trotz am Begehrten festhält,
während der Wille erlischt, wenn jene eingetreten ist. Der als erreichbar gedachte Gegenstand des Willens heißt
Zweck, das um der Erreichung desselben willen Gewollte heißt Mittel; daher versteht es sich von selbst, daß,
wer den Zweck will, auch die Mittel wollen muß, wenn aber diese (physisch oder moralisch) unmöglich sind, auch die
mehr
Erreichung des Zwecks es ist. Der Zweck des Willens unterliegt seiner Löblichkeit oder Schändlichkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit
nach der Beurteilung durch die praktische, seiner Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit nach einer solchen durch die theoretische
Vernunft (s. Vernunft). Die Mittel unterliegen, ihrer Erlaubtheit oder Unerlaubtheit nach, gleichfalls der Beurteilung durch
die praktische, ihrer Durchführbarkeit nach, der durch die theoretische Vernunft, ihrer Zweckmäßigkeit
oder Unzweckmäßigkeit nach in Bezug auf den Zweck aber noch überdies einer Beurteilung durch den Verstand (s. d.). Je nachdem
das Urteil der praktischen Vernunft auf den Willen bestimmend (als Motiv) wirkt, das von jener für gut Erklärte gewollt, das
von jener für schlecht Erklärte unterlassen wird (sittliche oder Willensfreiheit, Herrschaft der Vernunft
über den Willen), oder der Wille sich selbst bestimmt (transcendentale Freiheit, Willkürherrschaft des Willens) oder, statt
durch das Urteil der Vernunft, durch jenes der Un- oder Scheinvernunft bestimmt wird (sittliche Knechtschaft, Herrschaft der
Un- oder Scheinvernunft über den Willen), wird der Wille als moralisch oder unmoralisch unterschieden.
Je nachdem das Urteil der theoretischen Vernunft (über Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit) auf den Willen bestimmend wirkt,
so daß der als unerreichbar eingesehene Zweck fallen gelassen wird oder der Wille trotzdem an seinem Zweck beharrt, wird derselbe
als klug oder unklug unterschieden. Je nach der Angemessenheit oder Unangemessenheit der Mittel wird der
Wille verständig oder unverständig genannt.
Der moralische (freie) Wille ist daher keineswegs unmotiviert, die (transcendental freie) Willkür grundlos, aber nicht moralisch,
der unmoralische Wille motiviert, aber unfrei. Da der gebotene oder erlaubte Zweck möglicherweise unerreichbar, der erreichbare
Zweck aber verboten sein kann, so muß der moralische Wille mit dem klugen (der unmoralische
mit dem unklugen) Willen ebensowenig wie, da der an sich erreichbare Zweck mit unpassenden Mitteln erstrebt werden kann, der
kluge Wille mit dem verständigen (der unkluge mit dem unverständigen) Willen in Eins zusammenfallen.
Vgl. Begehrungsvermögen
und Begierde. - Der Wille hat auch in rechtlicher Beziehung große Bedeutung.
Die Willensbestimmung gründet
sich hier namentlich auf die bestimmte Absicht, ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn
der Handelnde durch Zwang, Betrug oder Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem Geschäft veranlaßt ist, so sind alle so entstandenen
Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des Scherzes, alle mit so schweren Bedingungen belasteten
Dispositionen, daß daraus der Mangel des Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen
Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung
(voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder
schriftlich ausgedrückte Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d. h.
durch solche Worte oder Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen läßt,
oder vermutet wird, wenn weder aus Worten noch Handlungen, die auf den vorliegenden Fall Beziehung haben, sondern aus andern
wahrscheinlichen Gründen unter Zustimmung der Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann. Über den »letzten
Willen« s. Testament. Im Strafrecht hängt die Zurechnungsfähigkeit von der
Willensfähigkeit und Willensfreiheit ab; daher
widerrechtlicher (böser) Wille s. v. w. Dolus (s. d.).
1) Johann Georg, Kupferstecher, geb. 5. Nov. 1715 auf der Obermühle am Dimsberg bei
Gießen, lernte hier das Büchsenmacherhandwerk, wurde in Straßburg mit dem Kupferstecher G. F. Schmidt bekannt, ging mit demselben
nach Paris und wurde hier vom Maler H. Rigaud zu Versuchen im Kupferstechen veranlaßt. Das erste Blatt, welches ihm einen Namen
machte, ist das Bildnis des Marschalls Fouqet de Belle-Isle, und bald vertrauten ihm die berühmtesten
französischen Maler ihre Werke zum Stich an. Doch führte er auch Stiche nach Bildern älterer Meister aus (unter andern nach
Terborch, Metsu, Mieris, Netscher), von denen viele zu den hervorragendsten Schöpfungen der Kupferstecherkunst gehören. Wille ward
Hofkupferstecher des Königs von Frankreich, des deutschen Kaisers und des Königs von Dänemark. 1746 besuchte
er Deutschland, kehrte aber 1747 wieder nach Paris zurück. Viele bedeutende Kupferstecher, darunter J. G. ^[Johann Gotthard]
v. Müller, Bervic, Schmutzer, Dunker, Guttenberg und Ingouf, waren seine Schüler. Napoleon I. ernannte ihn zum Ritter der Ehrenlegion,
und das Institut nahm ihn zum Mitglied auf. Er starb 5. April 1808 in Paris. Seine Selbstbiographie gab Duplessis
(Par. 1857, 2 Bde.) heraus.
Vgl. auch Ch. Le Blanc, Catalogue de l'œuvre de J. G. Wille (Par. 1847).
2) Eliza, Romanschriftstellerin, geb. 9. März 1809 zu Itzehoe in Holstein als Tochter des Hamburger Reeders R. M. Sloman, verheiratete
sich mit dem geistvollen Journalisten François Wille, verließ mit demselben 1851 Hamburg und ließ sich nach längern Reisen
auf dem Gut Mariafeld bei Meilen am Züricher See nieder. Ihren noch unter dem Namen Eliza Sloman erschienenen »Dichtungen« (Hamb.
1836) folgten die Romane: »Felicitas« (Leipz. 1850, 2 Bde.)
und »Johannes Olaf« (das. 1871, 3 Bde.)
sowie die Novellensammlung »Stillleben in bewegter Zeit« (das. 1878, 3 Bde.),
von denen der erstere durch eine außerordentliche Feinheit der psychologischen Entwickelung und sorgsamste Detaillierung,
der zweite durch einen großartigen Zug
der Charakteristik, beide aber ebenso wie die Erzählungen durch die Mannigfaltigkeit des
in ihnen gespiegelten Weltlebens, durch psychologische Tiefe, Feinheit und Mannigfaltigkeit sich zu wirklich
dichterischer Bedeutung erhoben.
Richard, Artillerist, geb. 26. Febr. 1841 zu Spandau, studierte seit 1857 in Berlin Rechtswissenschaft,
trat aber 1858 in das 3. Artillerieregiment ein, wurde 1860 Offizier, machte die Feldzüge von 1864 und 1870/71 mit und wurde
seit 1865 dauernd im Kriegsministerium, bei der Artillerieprüfungskommission und bei den technischen Instituten der Artillerie
verwendet. Zuletzt war er Oberst und Direktor der Artilleriewerkstatt in Spandau sowie Vorsteher des Artilleriekonstruktionsbüreaus
daselbst.
Als Generalmajor trat er in den Ruhestand und lebt jetzt in Berlin. Er schrieb: »Schießversuche gegen Schiffspanzer« (1867,
nicht im Buchhandel);
»Panzerbatterien« (Übersetzung, Berl. 1868);
»Über das Einheitsgeschütz der Feldartillerie« (das. 1870);
»Die Riesengeschütze des Mittelalters und der Neuzeit« (das. 1870);
»Über Kartätschgeschütze« (das. 1871);
»Die Feldartillerie
der europäischen Großmächte« (anonym, das. 1874);
»Leitfaden der Waffenlehre« (das. 1874);
»Leitfaden der allgemeinen
Maschinenlehre und der artilleristischen Technologie« (das. 1875,4 Hefte);
»Das deutsche Feldartilleriematerial« (3. Aufl.,
das. 1890);
»Gebrauch der Belagerungsgeschütze« (1877, nicht im Buchhandel);
»Die Feldartillerien Deutschlands, Englands, Frankreichs,
Italiens, Österreichs und Rußlands« (das. 1878);
»Die Bewaffnung der Feldartillerie« (das. 1880);
»Wolframgeschosse«
(das. 1890);
»Geschichte der Preisaufgaben für preußische Artillerieoffiziere« (das. 1891);
ferner »Die letzten Grafen von
Hanau-Lichtenberg« (Hanau 1886);
»Hanau im Dreißigjährigen Kriege« (das. 1886),
dazu als Ergänzung: »Urkundliche Beiträge
zur Geschichte Hanaus etc. aus Herzog Bernhards Nachlaß« (das. 1888);
»Mosaik. Geschichtliche Skizzen« (das. 1889).
August von, Landschaftsmaler, geb. 1829 zu Kassel, besuchte
die Akademie in Düsseldorf 1847-53 und zeigte ein entschiedenes Talent für Landschaften mit Architektur, insbesondere reizende
Parkanlagen und Ritterburgen, die oft von sehr poetischer Wirkung sind. Dahin gehören z. B.:
eine Parklandschaft mit reicher Staffage, der Elisabethbrunnen bei der Wartburg, Einzug der Sänger und hohen Gäste
zum Sängerfest auf der Wartburg, das Wartburgthor, Hundefütterung (Genrebild), Waldlandschaft mit Jagdstaffage, der innere
Hof der Wartburg mit Luthers Ankunft, Wirtshausleben im 17. Jahrh., Luther in Haft gebracht
(Mondscheinbild), Besuch im Kloster, Straße in Marburg bei Mondschein und Brand der Akademie in Düsseldorf. Er lebte einige
Jahre in Weimar und zog später nach Düsseldorf.