Anticipation
Oesterreich ob der Enn

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Österreich. (lat.), Vorwegnahme, Vorausnahme; philosophisch im tadelnden
Sinn die Erschleichung des erst zu Beweisenden.
In anderm
Sinne nennt Kant Anticipation
eine der
Arten der apriorischen
Voraussetzungen der Erfahrung, nämlich das Grundgesetz, wonach
der Empfindungsinhalt zu objektivieren ist zur Qualität und zwar in mathem.
Ausdruck. - Anticipation
oder Vorausnahme
findet im
Finanzwesen dann statt, wenn die
Staatsverwaltung, um außergewöhnlichen Bedürfnissen zu begegnen, ordentliche
Einnahmen,
Steuern, die erst später fällig sind, im voraus bezieht, ein mißliches
Verfahren, da die vorausbezogenen Einnahmen
später für ordentliche Bedürfnisse mangeln. Meist liegt darin nur eine verschleierte
Erhöhung der
Steuern. Anticipati
onsscheine, ein vormals in
Österreich
[* 2] gültiges verzinsliches Papiergeld (Centralkasseanweisungen), welches
auf 3
Monate lautete. - Im Patentwesen heißt Anticipation
die
Thatsache, daß die patentierte oder zur Patentierung angemeldete Erfindung
bereits
vor der
Anmeldung in öffentlichen Druckschriften beschrieben oder offenkundig benutzt ist, so daß
eine neue, patentierbare Erfindung nicht vorliegt.