Armbinde.
Die
weiße Armbinde
mit dem roten
Kreuz
[* 2] ist das durch die
Genfer Konvention allgemein anerkannte
Neutralitätszeichen für das amtliche und freiwillige Sanitätspersonal im
Krieg. Niemand darf diese
Binde aus eigner
Machtvollkommenheit
tragen und anlegen. Die Verteilung der
Binde für die Mitglieder der freiwilligen
Krankenpflege erfolgt durch den kaiserlichen
Kommissar und Militärinspekteur oder dessen Beauftragte. Jede Armbinde
muß mit dem
Stempel der austeilenden
Behörde gestempelt sein, zum Tragen derselben berechtigt eine besondere Ausweiskarte. Eine rote Armbinde
tragen die
aus der
Truppe entnommenen Hilfskrankenträger, welche den
Truppenverbandplätzen zum Aufsuchen der Verwundeten auf dem Schlachtfeld
zur
Verfügung gestellt werden. Diese Hilfskrankenträger stehen nicht unter dem
Schutz der
Genfer Konvention.