Corollarĭum
(lat.), bei den Römern ein aus einem Kränzchen (corolla) bestehendes Geschenk, das gute Schauspieler, Virtuosen etc. noch außer der Bezahlung erhielten (vgl. Corona), [* 2] daher überhaupt s. v. w. Geschenk, freiwillige Zugabe;
in der Logik ein Lehrsatz, der aus dem vorhergehenden unmittelbar folgt und deshalb keines weitern Beweises bedarf.