Kantor
(lat., »Sänger«),
in kleinern Ortschaften der Vorsänger der Kirchengemeinde, der gewöhnlich zugleich Schullehrer ist;
auch ist das
Amt des Kantors
häufig mit dem des
Organisten und
Küsters verbunden. An größern
Kirchen ist dagegen der
Kantor
der
Lehrer und
Leiter des Sängerchors und hat eine angesehene
Stellung, z. B. ist das Kantorat
an der
Thomaskirche zu
Leipzig
[* 2] eine von Musikern sehr erstrebte Ehrenstelle.
Vgl. Laacke, Das Kantor-
,
Küster- und Organistenamt
in seinen Rechtsverhältnissen (Bernb. 1884).